Patente schützen Ideen. Was bedeutet das? Macht jemand eine technische Entwicklung, dann kann er diese vom Staat schützen lassen - und zwar bis zu 20 Jahre lang. In dieser Zeit hat dann niemand, außer dem Patentinhaber das Recht, diese Erfindung wirtschaftlich zu verwerten. Dem Erfinder bietet dies die Möglichkeit, sich am Markt zu etablieren. Eine Erfindung kann die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen schaffen, muss aber nicht. Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg ist die Vermarktung des Produkts. Man kann unterscheiden zwischen Patenten, Gebrauchsmuster, Marken und Namen.

Das Patent
Weitere gewerbliche Schutzmöglichkeiten

Das Patent

Das bei weitem aufwendigste und teuerste Verfahren ist der Schutz durch ein Patent. Für die Erteilung eines Patentes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind drei Voraussetzungen erforderlich:
Die - technische - Erfindung muss wirklich neu sein. ACHTUNG! Sie darf noch nicht veröffentlicht sein! Auch nicht vom Erfinder selbst! Im Klartext: Erst anmelden - dann veröffentlichen!
Sie muss gewerblich verwertbar sein.
Die erfinderische Tätigkeit muss erkennbar sein, d.h. es darf keine naheliegende Lösung sein, die jeder Fachmann ohne weiteres erkennen kann.

Meist geht es nicht ohne Patentanwalt (Adressen unter www.lgabw.de/ip/ip61016.htm), welcher der eigentlichen Kostenpunkt für die Patentanmeldung ist. Für die Anmeldung und Recherche werden lediglich Gebühren in Höhe von 310.- € fällig.
Die Aufgabe des Patentanwalts ist es, die Patentschrift so zu verfassen, dass es rechtlich zu keinerlei Kollisionen mit bereits bestehenden anderen Schutzrechten kommt. Dies bedingt im Einzelfalle einen enorm hohen Rechercheaufwand, eine Dauer von 1 - 2 Jahren und Kosten in fünfstelliger Höhe, je nach dem, ob deutsche, europäische oder weltweit gültige Patente angemeldet werden sollen.

Eine weniger aufwendige Möglichkeit besteht in der „vorläufigen Patentanmeldung“. Hier kann der Einreicher für ein geringes Entgelt sich den Patentschutz für ein Jahr sichern. In dieser Zeit hat der Anmelder Zeit, die Patentschrift zu erstellen und zu recherchieren, ob sich eine reguläre Anmeldung für ihn lohnt.

Informationen darüber bei den folgenden Beratungsstellen:
Sprechtag beim Landesgewerbeamt Karlsruhe Tel.: 0721/ 926 4010
dirka@lgabw.de
www.lgabw.de/ip/ip21005.htm
Technologie-Lizenz-Büro Karlsruhe
Tel.: 0721/ 790 040
info@tlb.de
www.tlb.de

Das TLB ist als Service-Unternehmen für die Patentanmeldung aus dem Hochschulbereich für Sie da, wenn Sie Mitarbeiter an einer Hochschule in Baden-Württemberg sind. Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos. Gleichzeitig ist es der Ansprechpartner für das INSTI-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bei allen Schutzrechten, die nicht automatisch durch das Patentamt geprüft werden, empfiehlt sich wegen der Rechtssicherheit eine eigenständige Prüfung. Es gibt auch Unternehmen, die eine solche Prüfung durchführen. Im folgenden einige Links, die bei der Recherche helfen können:

www.fiz-karlsruhe.de/ Das Fachinformationszentrum Karlsruhe verfügt über vielfältige Datenbanken im wissenschaftlichen Bereich. Über KEIM gibt es Sonderkonditionen! Ansprechpartnerin ist Sven Möbius, E-Mail: beratung@keim.de
http://www.Deutsches-Patentamt.de/suche/ralf.html RALF informiert über geschützte Erfindungen, für die die Möglichkeit einer Lizenznahme besteht.
http://de.espacenet.com/ DEPANet bietet Informationen über Patenterteilungen der letzten 24 Monate, ersetzt aber nicht die professionelle Recherche!
http://www.patentblatt.de Patentrecherche in Datenbeständen deutscher und internationaler Patente
http://www.markenblatt.de Kostenpflichtige Markenrecherche

Außerdem können Recherchen in den Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamts in Berlin und München durchgeführt werden.

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Weitere gewerbliche Schutzmöglichkeiten

Gebrauchsmusterschutz:


Ein Gebrauchsmusterschutz kann für technische Gegenstände, nicht aber für Verfahren beantragt werden. Die Schutzkriterien sind ähnlich wie beim Patent; die Anforderungen an die erfinderische Leistung sind jedoch nicht so hoch. Die Schutzdauer beträgt nur 10 Jahre. Da das Verfahren jedoch deutlich kürzer ist als bei der Patenterteilung (nur wenige Wochen), kann es sich durchaus lohnen, einen Gebrauchsmusterschutz statt eines Patentes zu beantragen. Wegen der fehlenden Prüfung ist die Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmuster allerdings oft fraglich und man kann es in einem Löschungsverfahren wieder verlieren.

Geschmacksmuster:
Eine ganz andere Form geistiger Leistung stellt z.B. das spezielle Design eines Gegenstandes dar. Die äußerlich wahrnehmbare Form eines Gegenstandes kann durch ein Geschmacksmuster geschützt werden. Wie beim Gebrauchsmuster erfolgt auch hier keine Prüfung der materiellen Voraussetzungen, daher dauert die Eintragung nur wenige Monate. Die maximale Laufzeit für den Schutz eines Geschmacksmusters kann 20 Jahre ab Anmeldung betragen. Kosten: mind. 70.- € bei einer Einzelanmeldung, später jährliche Gebühren.

Marken:
Mit einer Marke werden Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet. Eine Marke kann sein: Ein Wort, ein Bild oder Logo, Farben, Zahlen, Buchstaben. Vor einer Eintragung der Marke prüft das Deutsche Patentamt, ob:
eine ausreichende Unterscheidungskraft vorliegt bzw. Irreführungsgefahr besteht
die Marke Angaben macht, die für die allgmemeine Benutzung freizuhalten sind
ein Hoheitszeichen enthalten ist
ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt
Gibt es keine Beanstandungen, wird eine Marke innerhalb von drei Monaten eingetragen.

Namensrechte:
Auch Firmennamen können geschützt werden. Wird ein Firmenname ins Handelsregister eingetragen, so darf dieser Name in derselben Branche und Region nicht nochmals genutzt werden. Auch wenn die regionale Überprüfung keine Probleme ergibt: Eine ausgedehntere Recherche ist auf jeden Fall zu empfehlen. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten: Lassen Sie Ihren Firmennamen als Marke eintragen. Allerdings: In diesem Fall muss die Prüfung, ob die Marke bereits vorhanden ist, in Eigenregie erfolgen.

Weitere Links
Das Deutsche Patentamt
Patentinformationszentrum der TU Illmenau PATON
Patentserver des BMBF

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