Ein leidiges Thema, aber leider nicht zu umgehen: die Steuern! Für Sie als Unternehmer sind folgende Steuern relevant:

Einkommenssteuer: Ihre „persönliche“ Steuer! Sie sind verpflichtet, unter Einhaltung von Fristen eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Gewinne aus Ihrem Unternehmen versteuern Sie als (Mit-)Inhaber einer Personengesellschaft über die Einkommensteuer. Ein Problem bei vielen Gründern: Bei der ersten Einkommenssteuerveranlagung kommt es häufig zu größeren Nachforderungen; gleichzeitig wird für das laufende Jahr eine Steuervorauszahlung nötig. Nicht selten kommt es so zu ernsthaften Liquiditätsproblemen.
Körperschaftssteuer: Diese zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs auf die ausgewiesenen Gewinne. Die Höhe richtet sich danach, ob die Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden (30 % KSt) oder im Betrieb verbleiben (45 % KSt). Da die ausgeschütteten Gewinne auch nochmals bei den Gesellschaftern versteuert werden müssen im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung, wird die bereits bezahlte KSt steuermindernd berücksichtigt.
Gewerbesteuer: Als Gewerbetreibender zahlen Sie Gewerbesteuer. Personengesellschaften haben hier einen Gewinn-Freibetrag von 24.500.- €, bis zu dem keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Das Finanzamt ermittelt für Ihren Betrieb den Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen Ihrer Kommune mit. Multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ergibt sich Ihre zu zahlende Gewerbesteuer, die zu den wichtigsten Einnahmen der Städte und Gemeinden gehört. Durch die verschiedenen Hebesätze kann es eine sehr unterschiedliche Steuerbelastung in einzelnen Kommunen geben. Die Hebesätze bewegen sich meist zwischen 300 % und 500 %, bezogen auf den Messbetrag vom Finanzamt. Genauere Aukünfte können Ihnen die zuständigen Behörden der einzelnen Kommunen mitteilen (siehe Gewerbeanmeldungsstelle oder Wirtschaftsförderer der Technologieregion Karlsruhe und Pforzheim!
Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist eine Betriebssteuer, die der Endverbraucher als Mehrwertsteuer (16 % ; für bestimmte Waren 7%) bezahlt. Sie als Unternehmer zahlen die Differenz zwischen Ausgangsumsatzsteuer (für die von Ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen) und Ihrer Vorsteuer (die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer für Waren oder Dienstleistungen). Bei hohen Anfangsinvestitionen können auch Rückzahlungen möglich sein. Falls Sie Kleinunternehmer mit einen Umsatz von weniger als 16.620.- € im Jahr sind, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen und diese nicht gesondert ausweisen. Sie können dann aber auch den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen. Aber: Ausgewiesene Umsatzsteuer schulden Sie immer dem Finanzamt und müssen diese abführen.
Lohnsteuer: Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, für Ihre Mitarbeiter die Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag selbsttätig an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die entsprechenden Beträge können Sie den Lohnsteuertabellen entnehmen (erhältlich im Buchhandel).

Bei der Gewerbeanmeldung meldet die Gewerbeanmeldestelle Ihre Gründung beim zuständigen Finanzamt. Diese kommt mit den Betriebseröffnungsbogen und Ihrer Steuernummer auf Sie zu. Gleichzeitig wird auch Ihre Anmeldung an die Gewerbesteuerstelle der Kommune weitergegeben. Im Betriebseröffnungsbogen werden Sie auch zu den erwarteteten Gewinnen gefragt. Es liegt natürlich auf der Hand, diesen als möglichst gering einzuschätzen. Allerdings werden dann später, hoffentlich, erhebliche Nachzahlungen fällig.
Auf Grund Ihres Betriebseröffnungsbogens wird Ihnen dann das Finanzamt unter Umständen noch Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung und zur Lohnsteueranmeldung ihrer Mitarbeiter zukommen lassen.

Nach dem ersten erfolgreichen Jahr werden Sie Steuervorauszahlungen leisten müssen, die sich an den Gegebenheiten des letzten Jahres richten. Diese sind vierteljährlich bzw. bei der entsprechenden Höhe der Umsatzsteuer auch monatlich zu leisten. Sie kann aber auch angepasst werden, wenn es betriebliche Gegebenheiten erforderlich machen.

Näheres auch hier unter den folgenden Links:
Gründerzentrum der DtA unter http://www.dta.de
Gründerleitfaden von VDI/VDE-IT unter www.gruenderleitfaden.de
Nicht nur für Frauen www.gruenderinnen.de

Es ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld der Gründung mit einem Steuerberater zusammen zu setzen, der Ihnen bei den einzelnen Steuerarten helfen kann. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt und andere Finanzämter bieten auch inzwischen die Möglichkeit, sich im Service-Center beraten zu lassen. Scheuen Sie diesen Weg nicht!

Und gar so kompliziert ist die Sache auch nicht. Für viele Gründer, gerade auch für Freelancer oder Freiberufler ohne Mitarbeiter reicht die Abgabe der Einkommenssteuererklärung und die Jahreserklärung für die Umsatzsteuern im ersten Jahr.

Die Finanzämter der Region:
Baden-Baden Stephanienstraße 13
76530 Baden-Baden
Tel.: 07221/ 359 0
Fax: 07221/ 359 320
Bruchsal Schönbornstr. 2-10
76646 Bruchsal
Tel.: 07251/74-0
Fax: 07251/74 2005
Bühl Alban-Stolz-Str. 8
77815 Bühl
Tel.: 07223/ 803 0
Fax: 07223/ 3625
Ettlingen Pforzheimer Str. 16
76275 Ettlingen
Tel.: 07243/ 508 0
Fax: 07243/ 508 295
Karlsruhe-Durlach Prinzessenstraße 2
76227 Karlsruhe
Tel.:(0721) 9 94-0
Fax:(0721) 9 94-12 35
Karlsruhe-Stadt Schloßplatz 14
76133 Karlsruhe
Tel.: (0721) 1 56-0
Fax:(0721) 1 56-1 00
Pforzheim Moltkestraße 8
75179 Pforzheim
Tel.: 07231/ 183 0
Fax: 07231/ 183 1111
Rastatt An der Ludwigsfeste 3
76437 Rastatt
Tel.: 07222 / 978-0
Fax: 07222/ 978 330

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